Patienteninformationen

Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Unsere Terminvergabe richtet sich nach Dringlichkeit und der festgelegten Notwendigkeit für die vorgesehenen Kontrolluntersuchungen bei den unterschiedlichen Herz-Kreislauferkrankungen, wie z.B. für Patienten nach Herzinfarkt oder Stentversorgung und Herzklappen-operierten Patienten, Herzschrittmacher- oder ICD-Trägern und Patienten, die zur Blutdruckeinstellung überwiesen werden. Häufig wird bei besonders dringlichem Terminwunsch durch den überweisenden Arzt eine Kennzeichnung auf dem Überweisungsschein vorgenommen.

Damit die jeweiligen Untersuchungen gezielt geplant werden können und somit unnötige Wartezeiten vermieden werden, ist die Vorlage eines Überweisungsscheines und die genaue Angabe der geplanten Untersuchungen  z.B. auch bei einer telefonischen Kontaktaufnahme unbedingt notwendig.

Diese Unterlagen sollten Sie bitte mitbringen:

Arztbriefe über Vorerkrankungen, vorangegangene Krankenhausaufenthalte, Katheteruntersuchungen, Herz-Operationen und wichtige Unterlagen: Falithrom-oder Marcumarausweis, Endokarditis- oder Herzpass, Schrittmacherausweis

Vollständiger aktueller Medikamentenplan über Name, Dosis und Menge regelmäßig eingenommener Medikamente – Bitte nehmen sie alle Medikamente am Untersuchungstag wie gewohnt ein!

Aktuelle Laborwerte: Cholesterinwerte (LDL- und HDL) Triglyceride, Nierenwerte, Blutzucker, Blutbild, Quick

Falls wir diese Labor-Werte in unserer Praxis bestimmen, sollte die Blutentnahme für die Lipidwerte und Blutzucker nüchtern erfolgen und sie müssen bis 9.00Uhr in der Praxis sein, ansonsten ist es nicht erforderlich, dass sie nüchtern sind. Blutentnahmen zur Quick-bzw. INR-Kontrolle oder für Amiodarone-Patienten sind bis 12.00 Uhr oder nach Absprache  möglich.

Anmeldung und Überweisung

Um Sie zügig aufnehmen  zu können, bitten wir Sie als gesetzlich versicherter Patient bei jedem 1. Termin im Quartal Ihre gültige Versichertenkarte und einen Überweisungsschein aus dem aktuellen Quartal mitzubringen.

Bitte beachten Sie auch:

Damit trotz Wegfall der Praxisgebühr das Prinzip Hausarzt-Facharzt-Information erhalten bleibt und wichtige Vorbefunde oder Fragestellungen korrerkt übermittelt werden, ist das Vorlegen einer Überweisung weiterhin erwünscht und notwendig, damit auch die Arztbriefe und Befundberichte an die Überweiser zurück gesandt werden.

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